Kostenloses Werkzeug

KI-Bilder kennzeichnen.Im Browser, ohne Upload.

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Dieses Werkzeug setzt die offiziellen EU-Icons auf Ihre Bilder und schreibt zusätzlich maschinenlesbare Metadaten in die Datei. Bis zu 50 Bilder auf einmal, kostenlos, ohne Konto.

Keine Uploads

Alles läuft lokal in Ihrem Browser

Offizielle Icons

Originaldateien der EU-Kommission

Metadaten inklusive

IPTC DigitalSourceType als XMP

Bilder kennzeichnen

Schritt 1

Muss dieses Bild überhaupt gekennzeichnet werden?

Vier Fragen, danach steht die Einordnung mit der passenden Fundstelle in der Verordnung. Die Antworten bleiben in Ihrem Browser.

1. Wie stark war KI an dem Bild beteiligt?

Unverbindliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Die Verantwortung für die Veröffentlichung bleibt bei Ihnen.

Schritt 2

Bilder kennzeichnen

Bilder auswählen, Label einstellen, herunterladen. Die Dateien bleiben auf Ihrem Rechner.

Bilder hierher ziehen oder auswählen

JPG, PNG, WebP, AVIF. Bis zu 50 Dateien.

Sobald ein Bild geladen ist, erscheint hier die Vorschau mit Label.

Kennzeichnung

Darstellung

Position

Ein Rasterpunkt setzt das Label zurück auf den Rand. Freies Ziehen in der Vorschau überschreibt das.

Ausgabe

Format

Alle Schritte laufen in Ihrem Browser. Es wird keine Datei an einen Server gesendet und nichts gespeichert.

Was Artikel 50 tatsächlich verlangt

Die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit 2. August 2026. Sie treffen zwei Gruppen mit unterschiedlichen Pflichten, und diese Unterscheidung entscheidet darüber, wer was zu tun hat.

Anbieter: maschinenlesbare Markierung

Artikel 50 Absatz 2

Wer ein KI-System anbietet, das Bilder, Audio, Video oder Text erzeugt, muss die Ausgabe in einem maschinenlesbaren Format markieren und als künstlich erzeugt erkennbar machen. Diese Pflicht trifft die Hersteller der Generatoren, nicht deren Nutzer.

Betreiber: Offenlegung bei Deepfakes

Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 1

Wer ein KI-System nutzt, um Bild-, Ton- oder Videoinhalte zu erzeugen oder zu verändern, die einen Deepfake darstellen, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Ein Deepfake ist nach Artikel 3 Nummer 60 ein Inhalt, der bestehenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise als echt erscheinen würde.

Kunst und Satire: abgeschwächte Form

Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 2

Ist der Inhalt Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werks, beschränkt sich die Pflicht auf eine Offenlegung in geeigneter Weise, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

Verständlich und rechtzeitig

Artikel 50 Absatz 5

Die Information muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Konfrontation klar und erkennbar bereitgestellt werden. Ein Hinweis, den erst findet, wer danach sucht, erfüllt das nicht.

Woher die Symbole stammen

Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 gemeinsam mit dem Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte ein Icon-Set veröffentlicht: ein Grundzeichen sowie die Varianten mit dem Zusatz GENERATED für vollständig erzeugte und MODIFIED für veränderte Inhalte. Nutzertests der Kommission zeigten, dass das Zeichen mit Textzusatz deutlich besser verstanden wird als das Zeichen allein. Die Dateien sind zur freien Verwendung ohne Namensnennung freigegeben und werden hier im Original eingesetzt.

Der Verhaltenskodex selbst ist ein freiwilliges Instrument. Die gesetzliche Pflicht ergibt sich direkt aus der Verordnung, unabhängig davon, ob jemand den Kodex unterzeichnet.

Diese Seite gibt den Stand vom 3. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Einordnung eines konkreten Falls ist der Veröffentlichende verantwortlich.

Häufige Fragen

Werden meine Bilder hochgeladen?

Nein. Die Bilder werden im Browser dekodiert, neu gezeichnet und dort auch wieder gespeichert. Es gibt keinen Server, der sie entgegennimmt, kein Konto und keine Zwischenablage in der Cloud. Das Werkzeug funktioniert nach dem Laden der Seite auch ohne Internetverbindung.

Sind das die offiziellen EU-Symbole?

Ja. Die Europäische Kommission hat die Icons am 10. Juni 2026 zusammen mit dem Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht und zur freien Verwendung ohne Namensnennung freigegeben. Dieses Werkzeug verwendet die Originaldateien in Schwarz und Weiß, jeweils voll deckend und halbtransparent.

Reicht ein sichtbares Label allein?

Ein sichtbares Label spricht Menschen an. Plattformen, Bildarchive und Prüfwerkzeuge lesen dagegen Metadaten. Deshalb schreibt dieses Werkzeug zusätzlich den IPTC-Wert DigitalSourceType als XMP in die Datei, mit trainedAlgorithmicMedia für vollständig erzeugte und compositeWithTrainedAlgorithmicMedia für veränderte Bilder.

Bleiben die Metadaten erhalten, wenn ich das Bild bei Instagram hochlade?

Häufig nicht. Viele Plattformen rechnen Bilder neu und entfernen dabei einen Teil der Metadaten. Genau deshalb ist die Kombination sinnvoll: das sichtbare Label überlebt jede Neukodierung, die Metadaten begleiten die Datei überall dort, wo sie unverändert weitergegeben wird.

Welche Formate funktionieren?

JPG, PNG, WebP und AVIF werden gelesen, abhängig davon, welche Formate der jeweilige Browser dekodiert. Ausgegeben wird JPG oder PNG, weil nur dort die Metadaten zuverlässig eingebettet werden können. HEIC aus dem iPhone öffnet derzeit nur Safari, andere Browser melden einen Lesefehler.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Schnellcheck ordnet einen Fall anhand des Verordnungstexts ein und nennt die Fundstelle dazu. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt beim Veröffentlichenden. Bei heiklen Fällen, etwa Werbung mit realistisch wirkenden Personen, gehört eine juristische Prüfung dazu.

Kennzeichnung ist der kleinste Teil der KI-Verordnung

Schwerer wiegen die Fragen dahinter: Wer im Betrieb darf welche KI mit welchen Daten nutzen, wie wird das dokumentiert, und was davon muss geschult sein. Genau das bearbeite ich mit Unternehmen im KI-Einführungsworkshop.

30 Minuten, unverbindlich. Das Werkzeug bleibt in jedem Fall kostenlos nutzbar.