KI-Schulung für Mitarbeiter nach EU AI Act Artikel 4

Seit 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen etwas dafür tun, dass ihre Leute mit KI umgehen können. Im Juli 2026 wurde diese Vorschrift gelockert. Viele Angebote am Markt geben immer noch den alten Stand wieder.

Auf dieser Seite steht, was tatsächlich gilt, mit Fundstelle. Und was eine Schulung bringt, die über das Abhaken der Pflicht hinausgeht.

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Was Artikel 4 verlangt

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen befasst sind, KI-Kompetenz aufbauen. Zu berücksichtigen sind technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext. Die Vorschrift gilt seit 2. Februar 2025, nach Artikel 113 Buchstabe a.

Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt. Ein Betrieb, in dem Mitarbeitende ChatGPT oder Copilot für die Arbeit nutzen, fällt darunter.

Die Europäische Kommission stellt in ihrer Q&A klar, dass „andere Personen" ausdrücklich über die Angestellten hinausgeht. Gemeint sind auch Auftragnehmer, Dienstleister und je nach Konstellation Kunden.

Was sich im Juli 2026 geändert hat

Mit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026, wurde Artikel 4 geändert. Anbieter und Betreiber sind seither verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern.

Die Europäische Kommission fasst die Änderung so zusammen: die KI-Kompetenz bleibt eine Pflicht für Anbieter und Betreiber, ein bestimmtes oder „ausreichendes" Niveau wird jedoch nicht mehr vorgeschrieben.

Bestehen bleibt: wer Hochrisiko-KI-Systeme betreibt, muss sein Personal weiterhin so schulen, dass die menschliche Aufsicht funktioniert.

Fundstellen: Verordnung (EU) 2024/1689 Artikel 4 und Artikel 113 lit. a · Verordnung (EU) 2026/1744, ABl. L vom 24.7.2026 · Q&A der Europäischen Kommission zur KI-Kompetenz. Stand dieser Seite: 3. August 2026.

Was das für Ihren Betrieb heißt

Die Lockerung nimmt den Druck, ein Zertifikat vorweisen zu müssen. Sie nimmt nicht den Grund, warum die Vorschrift existiert. Ein Team, das nicht weiß, welche Daten in ein Sprachmodell dürfen, produziert weiterhin echte Schäden: abgeflossene Kalkulationen, erfundene Zahlen in Kundenmails, Angebote mit Textbausteinen aus fremden Projekten.

Der Nutzen einer Schulung liegt woanders als in der Rechtspflicht. Er liegt darin, dass Ihre Leute die Werkzeuge danach tatsächlich verwenden, an den richtigen Stellen und mit klaren Grenzen.

Inhalte im Workshop

  • Was Ihre Leute mit KI dürfen und was nicht, an Ihren echten Abläufen festgemacht
  • Wo Betriebsgeheimnisse und personenbezogene Daten die Grenze ziehen
  • Wie man erkennt, wann ein KI-Ergebnis falsch ist, und was dann zu tun ist
  • Welche Systeme bei Ihnen im Einsatz sind und wer dafür verantwortlich ist
  • Praktische Arbeit an eigenen Angeboten, Mails und Dokumenten
  • Eine schriftliche Zusammenfassung als Nachweis der ergriffenen Maßnahme

KI-Einführungsworkshop ab 1.200 €, Halbtag im Betrieb, Festpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl.

Für Einzelunternehmen und sehr kleine Betriebe: Mini-Potenzialcheck ab 390 €, 90 Minuten online, danach läuft eine Automatisierung.

Häufige Fragen

Müssen Unternehmen ihre Mitarbeiter zu KI schulen?
Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025. Durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 wurde Artikel 4 geändert: die Pflicht besteht fort, ein bestimmtes Kompetenzniveau ist jedoch nicht mehr vorgeschrieben.
Wer gilt als Anbieter, wer als Betreiber?
Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein. Ein Betrieb, der ChatGPT, Copilot oder ein eigenes Sprachmodell im Arbeitsalltag nutzt, ist Betreiber.
Wen genau muss ich schulen?
Erfasst sind das eigene Personal und andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Die Europäische Kommission stellt in ihrer Q&A klar, dass damit ausdrücklich nicht nur Angestellte gemeint sind, sondern auch Auftragnehmer, Dienstleister und in bestimmten Konstellationen Kunden.
Welches Schulungsniveau ist vorgeschrieben?
Seit der Änderung durch die Digital-Omnibus-Verordnung ist kein bestimmtes Niveau mehr vorgeschrieben. Maßgeblich bleibt, dass Maßnahmen ergriffen werden und dass sie zu den Vorkenntnissen, der Rolle und dem Einsatzkontext passen. Wer Hochrisiko-KI betreibt, muss sein Personal weiterhin für die menschliche Aufsicht schulen.
Brauche ich einen Nachweis oder ein Zertifikat?
Die Verordnung schreibt kein bestimmtes Zertifikat vor. Sinnvoll ist eine nachvollziehbare Dokumentation: wer wann woran teilgenommen hat, welche Systeme im Einsatz sind und welche Regeln dafür gelten. Diese Dokumentation entsteht bei mir im Workshop und bleibt bei Ihnen.
Was kostet eine KI-Schulung für Mitarbeiter?
Der KI-Einführungsworkshop kostet ab 1.200 € als Halbtag im Betrieb, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Für Einzelunternehmen und sehr kleine Betriebe gibt es den Mini-Potenzialcheck ab 390 €, 90 Minuten online. Beides sind Festpreise.

Dieser Text gibt den Stand vom 3. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.