
Die Rechtsfrage ist schneller geklärt, als Sie denken
Für Bilder läuft die Kennzeichnungspflicht auf einen Satz hinaus: Wer ein KI-erzeugtes oder KI-verändertes Bild veröffentlicht, das reale Personen, Orte oder Ereignisse so zeigt, dass es für echt gehalten werden kann, muss offenlegen, dass es künstlich ist.
Das ist Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung, in Kraft seit 2. August 2026. Alles Weitere dazu, samt der Unterscheidung zwischen Anbietern und Betreibern und den drei Irrtümern, die dazu kursieren, steht in meinem Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht seit 2. August 2026.
Hier geht es um das, was danach kommt: die praktische Umsetzung. Welches Zeichen, an welche Stelle, und was mit der Datei passieren muss, damit die Kennzeichnung auch dann noch trägt, wenn das Bild durch fünf Hände gegangen ist.
Vier Fälle aus dem Betriebsalltag
Die abstrakte Regel hilft wenig, wenn am Freitagnachmittag ein Bild raus soll. Diese vier Fälle decken fast alles ab, was mir in Betrieben begegnet.
Fall 1: Generiertes Stimmungsbild für die Website. Eine KI-erzeugte Aufnahme eines Büros, das es so nicht gibt, wirkt wie ein echtes Foto. Veröffentlichung plus Realitätsnähe bedeutet: offenlegen. Zeichen AI GENERATED, dazu die Metadaten in die Datei.
Fall 2: Echtes Foto, mit KI aufgeräumt. Der Baucontainer im Hintergrund ist wegretuschiert, der graue Himmel ausgetauscht. Das ist verändertes echtes Material mit Realitätsnähe. Zeichen AI MODIFIED. Reines Zuschneiden, Ausrichten oder Farbkorrigieren fällt nicht darunter, das ist keine KI-Manipulation im Sinne der Verordnung.
Fall 3: Abstrakte Illustration für den Blog. Ein generiertes 3D-Motiv ohne Bezug zur Realität, erkennbar künstlich. Keine Offenlegungspflicht nach Absatz 4. Die Metadaten sind trotzdem sinnvoll, weil in zwei Jahren jemand anders das Bild in einer Broschüre verwendet und dann niemand mehr weiß, woher es kam.
Fall 4: Interne Präsentation. Das Bild bleibt im Haus. Die Offenlegungspflicht für Betreiber knüpft an die Veröffentlichung an, sie greift hier nicht. Auch hier kosten die Metadaten nichts und beantworten die Frage später von selbst.
Der Grenzfall, an dem sich die meisten aufhalten, ist Fall 3 gegen Fall 1. Die Faustregel dafür: Würde jemand beim schnellen Durchscrollen glauben, das sei ein Foto? Dann kennzeichnen.
Die offiziellen Zeichen und wann welches passt
Lange war offen, wie eine Kennzeichnung aussehen soll. Am 10. Juni 2026 hat die Europäische Kommission gemeinsam mit dem Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte ein Icon-Set veröffentlicht. Es gibt drei Varianten:
| Zeichen | Wofür | Typischer Fall |
|---|---|---|
| AI GENERATED | vollständig von KI erzeugt | Stimmungsbild, Produktvisualisierung, Illustration |
| AI MODIFIED | echtes Material, mit KI verändert | retuschiertes Foto, ausgetauschter Hintergrund |
| AI | Grundzeichen ohne Zusatz | wenn Platz knapp ist oder die Art unklar bleibt |
Jedes Zeichen liegt in Schwarz und Weiß vor, deckend und halbtransparent. Die Dateien sind frei verwendbar, eine Namensnennung der Kommission ist nicht nötig.
Ein Detail aus den Nutzertests der Kommission ist praktisch relevant: Das Zeichen mit Textzusatz wird deutlich besser verstanden als das Grundzeichen allein. Wer wirklich Transparenz will, nimmt also die Variante mit GENERATED oder MODIFIED, nicht das kleine AI.
Zur Platzierung schreibt die Verordnung nichts Konkretes vor. Sie verlangt in Absatz 5 einen klaren, erkennbaren Hinweis spätestens bei der ersten Konfrontation. Praktisch heißt das: sichtbar auf dem Bild, in einer Größe, die man beim normalen Betrachten wahrnimmt. Ein Zeichen, das man erst beim Hineinzoomen findet, erfüllt den Zweck nicht.
Der Teil, den niemand sieht, und der trotzdem zählt
Hier wird es interessant, und hier hört fast jede Anleitung im Netz auf.
Das sichtbare Zeichen spricht Menschen an. Nur schauen längst nicht mehr nur Menschen auf Bilder. Plattformen, Bildarchive, Redaktionssysteme, Suchmaschinen und Prüfwerkzeuge lesen Metadaten. Für die Herkunft eines Bildes hat sich dafür ein Feld etabliert: der IPTC-Wert DigitalSourceType.
Er kennt unter anderem diese Werte:
trainedAlgorithmicMediafür vollständig von einem trainierten Modell erzeugte InhaltecompositeWithTrainedAlgorithmicMediafür Material, in dem KI-erzeugte Teile mit echten kombiniert sindalgorithmicallyEnhancedfür algorithmisch verbesserte, aber im Kern echte Aufnahmen
Dieses Feld ist der Anknüpfungspunkt, den die großen Plattformen auswerten, wenn sie Inhalte automatisch als KI-generiert markieren.
Und genau hier klafft im Alltag die Lücke. Absatz 2 der Verordnung verpflichtet die Anbieter der Generatoren, ihre Ausgabe maschinenlesbar zu markieren. Viele tun das inzwischen. Nur überlebt diese Markierung selten den Weg durch einen Betrieb: Ein Zuschnitt im Bildprogramm, ein Export aus Canva, ein Durchlauf durch ein Komprimierungswerkzeug, und das Feld ist weg. Übrig bleibt eine Datei, der man nichts mehr ansieht, und die Verantwortung für den Eindruck liegt bei dem, der sie veröffentlicht.
Deshalb die Empfehlung, die ich Betrieben gebe: beides setzen. Sichtbares Zeichen für Menschen, Metadaten für Maschinen. Das eine überlebt jede Neukodierung durch eine Plattform, das andere begleitet die Datei überall dort, wo sie unverändert weitergegeben wird. Zusammen decken sie ab, was einzeln jeweils eine Lücke hat.
Ein ehrlicher Hinweis zu Instagram und Co.
Damit hier keine falsche Erwartung entsteht: Viele Plattformen rechnen hochgeladene Bilder neu und entfernen dabei einen Teil der Metadaten. Wer glaubt, mit gesetzten Metadaten sei die Sache auf Social Media erledigt, irrt.
Genau deshalb ist die Kombination sinnvoll. Auf Instagram trägt das sichtbare Zeichen, im Presseverteiler und im Bildarchiv tragen die Metadaten. Wer nur eines von beiden macht, hat je nach Kanal nichts.
So gehen Sie praktisch vor
Weil diese Aufgabe in jedem Betrieb anfällt, der Bilder produziert, habe ich ein Werkzeug dafür gebaut und stelle es kostenlos zur Verfügung: KI-Bilder kennzeichnen.
Der Ablauf dauert zwei Minuten:
- Schnellcheck ausfüllen. Vier Fragen, danach steht die Einordnung samt der passenden Fundstelle in der Verordnung. Sie sehen also nicht nur, ob Sie kennzeichnen müssen, sondern woraus sich das ergibt.
- Bilder hineinziehen. Bis zu 50 auf einmal, JPG, PNG, WebP oder AVIF.
- Zeichen wählen und platzieren. AI GENERATED, AI MODIFIED, das Grundzeichen oder ein eigener Text. Das Label lässt sich direkt in der Vorschau mit der Maus an die richtige Stelle ziehen und am goldenen Punkt in der Größe anpassen. Wer es genau haben will, nimmt die Pfeiltasten.
- Metadaten aktiviert lassen. Der passende
DigitalSourceTypewird automatisch aus der gewählten Kennzeichnung abgeleitet und als XMP in die Datei geschrieben. - Herunterladen. Einzeln oder als ZIP.
Warum das Werkzeug nichts hochlädt
Der Punkt ist mir wichtig genug für einen eigenen Absatz.
Die Bilder werden im Browser gelesen, neu gezeichnet und dort gespeichert. Es gibt keinen Server, der sie entgegennimmt, kein Konto und keine Zwischenablage in der Cloud. Nach dem Laden der Seite funktioniert das Werkzeug sogar ohne Internetverbindung.
Für einen Handwerksbetrieb mit Baustellenfotos, eine Kanzlei mit Mandantenunterlagen oder eine Agentur unter Kunden-NDA ist das der entscheidende Unterschied zu den meisten Online-Werkzeugen, bei denen die Datei erst einmal auf einen fremden Server wandert. Kennzeichnen ist eine Aufgabe der Sorgfalt. Sie sollte nicht dadurch erledigt werden, dass man an anderer Stelle sorglos wird.
Was in Ihrem Betrieb wichtiger ist als die Kennzeichnung
Ehrlich gesagt: Wer nur die Bilder kennzeichnet, hat den einfachsten Punkt der KI-Verordnung erledigt.
Schwerer wiegen die Fragen dahinter. Wer im Betrieb darf welche KI mit welchen Daten nutzen? Was passiert mit Kundendaten, die in einem Prompt landen? Wie wird dokumentiert, welches System wofür eingesetzt wird? Und die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4, die schon seit Februar 2025 gilt und in vielen Betrieben bis heute niemand angefasst hat. Dazu habe ich hier geschrieben.
Diese Punkte arbeite ich mit Unternehmen im KI-Einführungsworkshop durch, gemeinsam mit einer Daten-Landkarte, die zeigt, welche Daten zu welchem KI-Weg passen. Für die Schulungspflicht gibt es ein eigenes Format zur KI-Verordnung für Mitarbeitende. Wer zuerst wissen will, welche Unterlagen überhaupt in eine Cloud dürfen, startet mit dem KI-Souveränitäts-Check.
Und wenn Sie unsicher sind, wo Ihr Betrieb steht: 30 Minuten Erstgespräch, kostenlos und unverbindlich. Das Werkzeug bleibt in jedem Fall frei nutzbar.
Stand 3. August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Einordnung eines konkreten Falls ist der Veröffentlichende verantwortlich. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50 in Verbindung mit Artikel 3 Nummer 60, in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.
